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Sanierung des Altspülfelds Kirchsteinbek

Antrag der Abgeordneten Kerstin Gröhn, Frank Ramlow, sowie Michael Osterburg, Gaby Haynes-Hasanagic (GAL) und Fraktion


17.11.2008 Billstedt, Antrag

Interfraktioneller Antrag im Regionalausschuss Billstedt in der Sitzung am 11. November 2008:

Vor dem Hintergrund der weiteren Elbvertiefung strebt die HPA (Hamburg Port Authority) die Errichtung einer neuen Schlickdeponie auf dem Altspülfeld Kirchsteinbek an. Das Vorhaben wird der Bevölkerung als Win-Win-Situation und einmalige Chance für den Stadtteil verkauft. Nach Herstellung und Verfüllung der Deponie werde auf dieser eine Grünfläche angelegt, die zur attraktiven Freizeitgestaltung genutzt werden könne. Nach dieser "Sanierung" sei die Fläche sicherer als heute und keinesfalls (mehr) umweltschädlich.

Ein vollständiger Verzicht auf eine Deponierung von Baggergut bzw. dessen Rückständen wird von der HPA derzeit nicht für möglich gehalten, obwohl das in der METHA behandelte Material mittlerweile als Baustoff zertifiziert ist. Auch eine vollständige Verflüssigung und Belassung des Schlicks im Flussbett wird anderenorts praktiziert.

Alternativstandorte für eine neue Deponie werden von der HPA nicht in einem Rahmen erwogen, der über das hinausgeht, was im Rahmen eines späteren Planfeststellungsverfahrens zwingend notwendig ist. Probebohrungen sind konkret geplant, ein Einvernehmen mit der BSU bezüglich des dazu notwendigen Eingriffs in den Naturhaushalt wurde bereits hergestellt. Dies alles zeigt: Die HPA ist fest entschlossen, das Altspülfeld Kirchsteinbek als Schlickdeponie zu nutzen. Billstedt, inklusive Mümmelmannsberg, leidet bereits jetzt mehr als andere Stadtteile unter Umweltbelastungen. Die Anwohner sind insbesondere den Lärm- und Schadstoffimmissionen der A1, B5 und des Industriegebiets Billbrook ausgesetzt. Die Errichtung einer Deponie in diesem Stadtteil wäre ein Zeichen an die Bewohner, das nicht anders als als Missachtung zu deuten ist.

Das Altspülfeld ist ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet, jedoch als solches nicht nutzbar. Fakt ist: Die derzeitige Zusammensetzung und Belastung des Erdbodens der in Vergangenheit offenbar teils legal, teils illegal als Deponie genutzten Fläche ist unbekannt und birgt mittel- bis langfristig erhebliche Umweltgefahren, gerade im Hinblick auf die in der unmittelbaren Nähe befindlichen Grundwasserentnahmestellen. Die Umzäunung weist auf die Gefahren hin, die beim Betreten der Fläche auch für die menschliche Gesundheit entstehen können. In diesem Zustand darf die Fläche dauerhaft nicht belassen werden.

Das Altspülfeld Kirchsteinbek birgt andererseits für die weitere Entwicklung von Billstedt und Mümmelmannsberg ein Potential, das nicht verschenkt werden darf. Billstedt verfügt schon jetzt über viele Grünflächen; eine qualitativ hochwertige Naherholungsfläche der Größe und Belegenheit des Altspülfelds Kirchsteinbek wäre eine ideale Ergänzung zur Stärkung des Images als grüner Stadtteil und zugleich eine Entlastung für den an Wochenenden viel genutzten Öjendorfer Park.

Die Erschließung des Gebiets südlich der B5, inklusive der Erschließung der Spülfeldfläche, ist auch ausdrückliches Ziel der Aktiven Stadtteilentwicklung. Die Aufwertung Billstedts durch die laufenden Prozesse darf nicht durch die Errichtung einer Deponie beeinträchtigt werden.Im Gegenteil: Sie muss durch eine zügige Entwicklung des Spülfelds als Großprojekt unterstützt werden.

Die vorausgeschickt möge der Regionalausschuss Billstedt beschließen:

  1. Der Regionalausschuss Billstedt spricht sich gegen die Errichtung einer Deponie für Hafenschlick oder sonstigen Abfall auf dem Altspülfed Kirchsteinbek aus.
  2. Der Regionalausschuss Billstedt fordert eine Sanierung des Altspülfelds und dessen zeitnahen Ausbau zu einem Naherholungsgebiet.
  3. Der Regionalausschuss Billstedt fordert die zuständigen Stellen auf, einer möglichen Grundwasserverunreinigung durch die auf dem Spülfeld bestehende Belastungssituation frühzeitig entgegenzuwirken.
  4. Die HPA wird aufgefordert, eine ernsthafte Prüfung alternativer Standorte durchzuführen, die über das hinausgeht, was ein Planfeststellungsverfahren als juristisches Minimum erfordert.
  5. Der Herr Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, sich für die Erschließung der Fläche im Sinne dieses Beschlusses einzusetzen.

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