Aktuelle Nachrichten

Lärmschutz in Billbrook

Derzeit betreibt das Bezirksamt ein Bebauungsplanverfahren, auf dessen Grundlage der Untere Landweg grundinstandgesetzt werden soll.


14.04.2009 Antrag, Billstedt

Der Untere Landweg ist eine Hauptverkehrsstraße und wichtige Verbindung des Gewerbegebietes Billbrook zu dem Autobahnanschluss Moorfleet. Zugleich befinden sich an dieser Straße einige Wohnhäuser; insbesondere grenzen die ausschließlich zu Wohnzwecken genutzten Grundstücke der Straße Alter Landweg mit ihren rückwärtigen Grundstücksgrenzen fast unmittelbar an die Verkehrsflächen des Unteren Landwegs an.

Die Anfang 2008 aufgestellten Schallimmissionspläne für dieses Gebiet weisen für die rückwärtigen Grundstücksflächen am Alten Landweg, die den Bewohnern als Garten und damit als schützenswerter, zur Erholung bestimmter Rückzugsraum dienen, eine (errechnete) Belastung von 65-70 db(A) bis hin zur rückwärtigen Gebäudewand, direkt an der dem Unteren Landweg zugewandten Grundstücksgrenze teilweise sogar 70 – 75 db(A) tags aus. Nachts beträgt die Belastung an den rückwärtigen Gebäudewänden 55 – 65 db(A).

Angesichts dieser hohen Lärmwerte können die Anwohner des Alten Landwegs ihre Gärten nicht uneingeschränkt ihrem Erholungszweck entsprechend nutzen.Die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans für die Straße Unterer Landweg wäre eine Gelegenheit, diesem Missstand durch die Festsetzung von Lärmschutzmaßnahmen, insbesondere einer Lärmschutzwand zwischen dem Unteren Landweg und den Grundstücksgrenzen der am Alten Landweg belegenen Grundstücke, entgegen zu treten. Dennoch sieht der Bebauungsplan Lärmschutzmaßnahmen in der gegenwärtigen Fassung nicht vor, ohne dies überzeugend zu begründen.

Vor diesem Hintergrund hat die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte am 26. März 2009 auf SPD-Antrag beschlossen:

  1. Die Bezirksversammlung fordert zur Ermittlung der exakten Belastungssituation die Durchführung einer Lärmtechnischen Untersuchung (LTU).
  2. Das Bezirksamt wird aufgefordert, den Lärmschutzbelangen der Anwohner umfassend Rechnung zu tragen und Lärmschutzmaßnahmen in den Bebauungsplan aufzunehmen.
  3. Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt wird aufgefordert, die notwendigen Haushaltsmittel zur Errichtung einer Lärmschutzwand bereitzustellen.

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