Aktuelle Nachrichten

Brief des Bezirksamtsleiters Andy Grote an die Bewohner des Hasenbanckweges

Ausbau des Grünzuges am Jenfelder Bach – Inanspruchnahme von Liegenschaften


19.12.2014 Bezirk, Billstedt

Andy Grote - Bezirksamtsleiter

Hierzu möchte ich Ihnen zunächst die Hintergründe des Verfahrens erläutern.

Bereits 1951 wurde ein Baustufenplan für Billstedt aufgestellt, in dem die mit der aktuellen Kaufanfrage betroffenen Flächen als Grünland ausgewiesen waren. Auf Grundlage des Baustufenplanes wurde 1961 der Teilbebauungsplan 204 (TB 204) aufgestellt. Die Grundstücke am Hasenbanckweg waren zu diesem Zeitpunkt schon bebaut. In dem Teilbebauungsplan wurden die Grundstücksanteile, auf die sich die Kaufangebote beziehen, als „Neue öffentliche Park und Grünanlage“ ausgewiesen. Der TB 204 hatte 1961 im Landesplanungsausschuss, in der Baudeputation und in dem Ortsausschuss Billstedt seine Zustimmung gefunden. Der 1961 aufgestellte Teilbebauungsplan 204 ist heute noch rechtskräftig. Somit war bereits 1961 der Grundstein für den Ausbau des Grünzuges in Bereich des Hasenbanckweges gelegt. (Nähere Informationen zu weiteren Entscheidungs- und Planungsabläufen finden Sie in der Anlage).

Die Planung des Ausbaus der Grünanlage zwischen Manshardtstraße und Rehwiesen westlich des Jenfelder Baches ist Teil der Planung eines Grünen-Netzes in Hamburg, das von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) zusammen mit den Bezirken verfolgt wird. Eine Achse des Grünen-Netzes-Hamburg verläuft von der Autobahn 24 in Richtung Süden entlang des Jenfelder Baches bis zur Bille. Gekreuzt wird diese Achse von dem Grünzug, der vom Öjendorfer Park kommt und in Richtung Horn verläuft.

Mit dem Projekt integrierte Stadtteilentwicklung im  Entwicklungsraum Billstedt-Horn hat der Bezirk Hamburg-Mitte 2004 die Idee des TB 204 wieder aufgegriffen. Mit dem „Entwicklungskonzept 2008“ wurden die Ideen der in die Öffentlichkeit getragen. 2006 fand eine für alle offene Zukunftskonferenz mit ca. 250 Teilnehmern statt. In verschiedenen Arbeitsgruppen wurden erste Leitziele und Projektvorschläge formuliert, die als Basis für die weitere Erarbeitung des Entwicklungskonzeptes zusammengefasst wurden. Im Mai 2007 hat die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte ein dreistufiges Beteiligungsmodell beschlossen. Entsprechend wurde in Arbeitsgruppen, im Forumsbeirat, im Forum und in den Quartiersbeiräten das Entwicklungskonzept Billstedt-Horn entwickelt. Im Entwicklungskonzept Billstedt-Horn wurden neun Schwerpunkte bearbeitet. Dazu zählte auch das Thema „Natur und Stadtgrün“.  In diesem Handlungsfeld wurde u. a. als wichtiges Leitziel die Verbindung attraktiver Naherholungsgebiete zu einem großen grünen Wegenetz für alle Generationen entwickelt.

Ein besonders hervorgehobener Punkt im Entwicklungskonzept Billstedt-Horn ist das Projekt „Attraktive Bachläufe“. Ziel dieses Projektes ist es, die Gewässer naturnah auszugestalten und sie für die Naherholung erlebbar herzurichten. Dieser Punkt betrifft neben dem Schleemer Bach, der Glinder Au auch den Jenfelder Bach. Im Kern geht es hierbei um einen uferbegleitenden durchgängigen Grünzug mit einem öffentlichen Fußweg. An dieses auch in der Kommunalpolitik ausführlich beratendes Entwicklungskonzept sehen wir uns als Bezirksamt gebunden.

Mit Blick auf die Umsetzung der Bebauungsplänen Billstedt 90 und 103 (im Bereich Fuchsbergredder / Haferblöcken) und die fortlaufende Wohnraumverdichtung ist es im Interesse der Wohnbevölkerung dringend geboten, nunmehr auch den Ausbau der Grünanlage am Jenfelder Bach gemäß Teilbebauungsplan 204 umzusetzen, um die Versorgung des Stadtteil mit ausreichenden öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen auch mittel- bis langfristig sicherzustellen.

Das Bezirksamt ist bereits seit  Jahren bestrebt, die Realisierung der Grünanlage voranzubringen und hat sich auch in der Vergangenheit dafür ausgesprochen, Grundstücke für die Herrichtung des Grünzuges zu erwerben bzw. das Vorkaufsrecht der Stadt in Anspruch zu nehmen. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass der Freien und Hansestadt Hamburg für die im TB 204 als öffentliche Parkanlage ausgewiesenen Privatgrundstücke ein Allgemeines Vorkaufsrecht gemäß § 24 BauGB zufällt und dieses nicht im Grundbuch eingetragen sein muss.

Der notwendige Grunderwerb zur Realisierung der Grünanlage kann, wie allerdings bei der Vielzahl der betroffenen Grundstücke nicht anders zu erwarten, nicht allein über die Wahrnehmung des Vorkaufsrecht bei den doch nur sehr gelegentlich anfallenden privaten Grundstücksgeschäften gesichert werden. Daher wurde nun der Weg einer aktiven Kaufanfrage an die betroffenen Grundeigentümer gewählt. In Abstimmung zwischen der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt und dem Bezirksamt Hamburg-Mitte hat die BSU den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) aufgefordert, die für den Ausbau des Grünzuges erforderlichen Grundstücksanteile zu erwerben. Der LIG hat die Durchführung der Grundstücksverhandlungen an die DEGES GmbH übertragen, die wiederum die Firma Mühlefeldt & Partner GmbH damit betraut hat, die Ankaufsverhandlungen mit Ihnen zu führen. Das aktuelle Kaufangebot steht ausdrücklich nicht im Zusammenhang mit den Planungen zur möglichen Erstellung einer Regenwasseraufbereitungsanlage deren Standort weiter nördlich liegen würde. Für diese Anlage wäre falls sie realisiert würde kein Erwerb privater Flächen erforderlich, auch nicht für ggf. notwendige naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme.

Die Höhe des Kaufpreises, die Ihnen mit dem Schreiben der Firma Mühlefeldt & Partner vorgeschlagen wurde, basiert  auf dem Verkehrswert. Dieser wird maßgeblich von der baurechtlichen Qualität, der Lageeigenschaft und der tatsächlichen Nutzung eines Grundstückes bestimmt. Die baurechtliche Qualität des Grundstückes wird durch die Festsetzung im Bebauungsplan festgelegt. Diese sieht für die zu erwerbenden Flächen die Nutzungsart „Neue öffentliche Park- und Grünanlage“ vor – also kein „Wohngebiet“. Darüber hinaus ist die Fläche als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen, d.h. hier sind die Gebote und Verbote der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Öjendorf-Billstedter Geest einzuhalten. Für die Betrachtung der Lageeigenschaft wird der Bodenrichtwert herangezogen.  In der interaktiven Bodenrichtwertkarte von Hamburg (http://www.geoportal-hamburg.de/boris) werden für die Zone östlich des Hasenbankweges mehrere Nutzungen angegeben, u.a. EFH und Grünland. Nach dem TB 204 ist der zu erwerbenden Grundstücksanteil als „Neue öffentliche Park- und Grünanlage“  festgesetzt. Die Bezeichnung „Grünland“ in der interaktiven Bodenrichtwertkarte entspricht der Festsetzung als „Neue öffentliche Park- und Grünanlage“ im TB 204. Demnach ergibt sich ein Bodenrichtwert zum Stichtag 31.12.2013 von 5,38 € je m².

Doch auch die tatsächliche Nutzung der zu erwerbenden Fläche geht in die Preisgestaltung mit ein. Die tatsächliche Nutzung entspricht der einer „Garten und Freizeitfläche“.  Unter der Berücksichtigung aller bewertungsrelevanter Gesichtspunkte sowie der erforderlichen Umbaumaßnahmen (Rückbau des Zaunes, des  Gartenhäuschen etc.) und dem Entfall der vorhandenen Sträucher und Bäume wurde im konkreten Fall ein Kaufpreis von 12 € je m² angeboten.

Unser Bestreben ist es, mit Ihnen eine einvernehmliche Lösung zum geplanten Erwerb ihrer Grundstücksanteile zu finden. Diesbezüglich war das Schreiben von dem Büro Mühlefeldt & Partner ein erster Schritt. Weitere Schritte bis hin gar zu einer Enteignung, wurden von uns bisher nicht geprüft und entsprechen ausdrücklich nicht unserer Intuition. Entsprechend enthält das Schreiben auch keinerlei Hinweise auf Fristen weiterer Schritte o.ä.

Mit der konkreten Planung für die Gestaltung der zukünftigen Grünanlage wird das Bezirksamt erst beginnen, wenn zumindest größere Anteile der erforderlichen Flächen zur Verfügung stehen. Die Planung wird dann unter Beteiligung der Anwohner sowie der zuständigen politischen Gremien erfolgen.

Ich hoffe, dass ich mit diesem Schreiben etwas mehr Klarheit in die Angelegenheit bringen konnte und Sie unserem Anliegen vielleicht etwas mehr Verständnis entgegen bringen können. Wir wollen darüber hinaus auch noch einmal den direkten Austausch mit Ihnen und den weiteren Anwohnern suchen und im Neuen Jahr, voraussichtlich Ende Januar zu einer Informationsveranstaltung vor Ort einladen. Wir werden dort den Sachverhalt noch einmal ausführlich erläutern und Ihnen Gelegenheit geben noch offene Fragen anzusprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Andy Grote

Anlage 1:  Chronologie der maßgeblichen Planungsentscheidungen /-grundlagen

Herstellung des Grünzuges  zwischen Manshardtstraße und Rehwiesen
Ankauf von Grundstücksanteilen zur Umsetzung des Teilbebauungsplanes 204

 1951     Baustufenplan Billstedt                                                                             
  Die zu erwerbenden Flächen sind im Baustufenplan Billstedt als „Grünfläche“ ausgewiesen,  die verbleibenden Teile der Grundstücke sind als „1-geschossiges Wohngebiet“ ausgewiesen.  
                Aufgestellt         1951
                Beteiligungen   1951      Bauausschuss, Landesplanungsausschuss, Ortsausschuss,                                                                        Bezirksausschuss, Baudeputation
                Erneut festgestellt in der Sitzung des Senates am 14.01.1955

1960      Teilbebauungsplan TB204 für Friedhof Öjendorf (2. Teil).
                Die zu erwerbenden Flächen sind im TB 204 als „neue Park- und Grünanlage“ ausgewiesen
                Aufgestellt         1960
                Zugestimmt       1961      Landesplanungsausschuss, Baudeputation, Ortsausschuss Bi.
                öffentlich ausgelegt vom 24.03. bis 04.05.1961
                seit 1961 rechtskräftig

2004      Anmeldung des Programms der „Aktive Stadtteilentwicklung“ des Bezirksamtes Hamburg-Mitte im Jahr 2004 bei der zuständigen              Fachbehörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU)

                Die „Aktive Stadtteilentwicklung“ hat 9 thematische Schwerpunkte, einer davon ist „Natur und Stadtgrün“.

2005      Aufnahme des Gebietes Billstedt-Horn in die „Aktive Stadtteilentwicklung“.
                Festlegung in der Senatsdrucksache 2005/1368
Beginn des Projektes „Entwicklungskonzept Billstedt-Horn“

2006      Zukunftskonferenz:  06.10. und 07.10.2006.  250 Teilnehmer. Breit vertreten waren die Einrichtungen und Akteure vor Ort, eine Reihe von Bewohnerinnen und Bewohnern, bezirkliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Innerhalb von je vier bis sechs Sitzungen je Arbeitsgruppe wurden erste Leitziele und Projektvorschläge formuliert, die für die Abschlussveranstaltung am 31. März 2007 als Basis für die weitere Erarbeitung des Entwicklungskonzeptes zusammengefasst wurden.

2007      Januar – Einsetzung des „Jour-Fixe-Lenkungskreises“ beim Bezirksamtsleiter mit Vertretern des Bezirksamtes  (Dezernent für Wirtschaft, Bauen und Umwelt, Stadt- und Landschaftsplaner), des Regionalausschusses Billstedt-Horn, aller Fraktionen der Bezirksversammlung (BV) und AN, Geschäftsführung beim Fachamt für Stadt- und Landschaftsplanung (dieser Lenkungskreis hat bis 2011 regelmäßig getagt).

2007      April - Arbeitsgruppen, Workshops und Ideenwerkstätten zum „Entwicklungskonzept Billstedt-Horn“

2007      22. Mai – BV-Beschluss zum 3-stufigen Beteiligungsmodell: Forum, Forumsbeirat , Quartiersbeiräte (Interfraktioneller Antrag SPD, GAL und CDU, Drs. 18/114/07 vom 21. Mai 2007)

2007      September - Aufforderung  der Behörde für Stadtentwicklung  (BSU) an die Finanzbehörde (FB), mit der Bitte um Ankauf der als öffentliche  Grünanlage ausgewiesenen Grundstücke westlich des Jenfelder Baches. Grundlage ist der TB 204.

2007      Okt. /  Nov. - Konstituierung der Gremien (drei Arbeitsgruppen, 3-4 x jährlich – Forumsbeirat alle 2 Mon. - Forum 3-4 x jährlich - drei Quartiersbeiräte alle 2 Mon.)

2008      Jan.  bis März - Verstärkte Arbeit am Entwicklungskonzept in den verschiedenen Gremien, Zusammenführen der verschiedenen Diskussionsstränge, Themen, lokalen Handlungsschwerpunkte.

Konzeptionelles Einbeziehen des Entwicklungsquartiers „Horner Geest“ und des Sanierungsgebietes „Mümmelmannsberg“ sowie des Themenfeldes „Bildung“ in die Gesamtzusammenstellung.

Sitzungen Forumsbeirat, Quartiersbeiräte, Stadtteilbeirat Horner Geest, Sanierungsbeirat Mümmelmannsberg und weitere Themen

Leitziele für das Handlungsfeld Natur und Stadtgrün:
Wir erhalten und schützen die naturnahen Gebiete und entwickeln sie entsprechend ihrer Potenziale. Wir verbinden unsere attraktiven Naherholungsgebiete zu einem großen grünen Wegenetz für alle Generationen.

2008      31. März – Vorlage Entwurf Entwicklungskonzept Billstedt-Horn durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung als Entscheidungsgrundlage für verschiedene Abstimmungsebenen und –stränge

2008      April bis Juni - Öffentliche Auslegung im Kundenzentrum Billstedt (1 Monat);

Inhaltliche Kommentare / Stellungnahmen durch Forumsbeirat, Forum, Gremien;

Stellungnahmen durch bezirkliche Fachämter und Fachbehörden

2008      August / September – Grundlegende Überarbeitung des Entwicklungskonzeptes,  Aussagen zu weiteren Arbeitsschritten ab 2009 (Struktur der Beteiligung soll bleiben, externe Beauftragung für Interventionsschwerpunkte durch Neu-Ausschreibung)

Verständigung über die Schlüsselprojekte mit besonderer strategischer Bedeutung. Es wurden u.a. festgehalten:

                Öffentlichkeitsarbeit:

1.       News-Letter

…..

Natur und Stadtgrün

                               9. Öjendorfer Park

                               10. Attraktive Bachläufe

Bereich Hasenbanckweg

     2008      September – zustimmender Beschluss des Ausschusses für Wohnen und Stadtteilentwicklung (WS) zur neuen Struktur des Konzeptes und zum weiteren Vorgehen (siehe Niederschrift)

2008      Nov. - Bericht „Entwicklungskonzept Billstedt-Horn“

2007/2008           Vertreter der Fraktionen haben regelmäßig im Lenkungskreis bei Bezirksamtsleiter teilgenommen, das Konzept selbst wurde in den Gremien im Entwicklungsraum erarbeitet und abgestimmt, in denen die Kommunalpolitik Sitze hat, eine laufende Einbindung übergeordneter Themen und stadtentwicklungs- und wohnungspolitischer Projekte fand und findet im WS-Ausschuss statt.

2009      März - Erneute Aufforderung  der BSU an die FB die Grundstücksanteile westlich des Jenfelder Baches anzukaufen.

2014      Auftrag  der BSU an den Landesbetrieb  Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) die Grundstücke zu erwerben. 

                Der LIG beauftrag die DEGES mit dem Grunderwerb.

                Die DEGES beauftragt die Firma Mühlefeldt & Partner, die Ankaufsverhandlungen zu                 führen und den Kauf  vorzubereiten.


Aktuelles

13.11.2019

Steinbeker Hauptstraße sicherer gestalten - weiter...

13.11.2019

Parkplatz Reclamstraße, Bewirtschaftungskonzept für Anlieger ergänzen - weiter...

11.11.2019

Einladung zur öffentlichen Sitzung des Regionalausschusses Billstedt - weiter...