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Lehrschwimmbecken an der GHR-Schule Steinadlerweg in Horn

Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank A. Ramlow, Hansjörg Schmidt, Fred Rebensdorf, Kerstin Gröhn, Dirk Sielmann (SPD) und Fraktion vom 13.5.2008 und Antwort des Bezirksamtes


17.11.2008 Kleine Anfrage, Schule

Betr.: Lehrschwimmbecken an der GHR-Schule Steinadlerweg in Horn

An Hamburgs Schulen gibt es noch etwa neun Lehrschwimmbecken. Dies sind kleine Schwimmhallen, die auf dem Gelände der Schulen stehen. 2005 wollte der CDU-Senat die Lehrschwimmbecken schließen. Es wurden dann von den Schulen private Träger gefunden, die den notwendigen Betrieb aufrechterhalten konnten. Im Fall der Schule Steinadlerweg ist dies der Hamburger Turnerbund von 1862 e.V. (HTB62).

Die Lehrschwimmbecken sind für das lebenswichtige Ziel des Schwimmenlernens im Kleinkindalter für die Schulen und die Kitas in den Stadtteilen unverzichtbar. Nun wurde der Überlassungsvertrag zwischen dem HTB62 und der Freien und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Behörde für Bildung und Sport, diese vertreten durch die Finanzbehörde, Immobilienmanagement, fristlos zum 31.Mai 2008 gekündigt.

Ich frage in diesem Zusammenhang die Behörde

  1. Wie soll die 3. Sportstunde (Grundschule) bis zu den Sommerferien (15.07.08) umgesetzt werden, wenn das Lehrschwimmbecken ab dem 1.6.08 nicht weiter betrieben werden darf?
  2. Wie ist die Lage nach den Sommerferien im Schuljahr 2008 / 2009? Die Schule Steinadlerweg hat bereits einen Antrag, auf Umwandlung von Lehrerstunden in Bargeld, zur Anmietung von Schwimmstunden und -Lehrern, bei der Behörde für Bildung und Sport, gestellt.
  3. Wo soll das Schulschwimmen (3.Sportstunde) für rund 900 Schüler und Schülerinnen vom Steinadlerweg und den umliegenden Grundschulen stattfinden?
  4. Wo sollen in Billstedt / Horn die sozialen Projekte, die jetzt vom HTB62 durchgeführt werden, wie zum Beispiel: MusKids, Senioren- und Babyschwimmen, "Integration durch Sport" und das Projekt "Kids in the Clubs", stattfinden? Im Bäderland Billstedt kann diese Vielzahl von Angeboten sicher nicht kostengünstig angeboten werden.
  5. Kann der Überlassungsvertrag zwischen dem HTB62 und der Freien und Hansestadt Hamburg, unter geänderten Voraussetzungen, über den 31. Mai 2008 fortgeführt werden?

Die Behörde für Schule und Berufsbildung nimmt zur o. g. Anfrage wie folgt Stellung:

Zu 1.: Die Umsetzung der 3. Sportstunde ist nicht von der Nutzung des Lehrschwimmbeckens abhängig.

Zu 2. und 3.: Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. Zu 4.: Die Durchführung der aufgeführten Angebote ist bis zu den Sommerferien gewährleistet. Für den Zeitraum danach sind die Planungen noch nicht abgeschlossen.

Zu 5.: Nein. Der Vertrag mit dem Hamburger Turnerbund von 1862 e. V. (HTB 62) wurde Anfang Mai fristlos gekündigt. Dem Verein wurde eine Nutzungsoption bis zum 31. Mai 2008 eingeräumt.


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