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Zu wenig Abstand - Stadt darf Spielhalle sofort schließen
Spielhallen, die wegen zu geringen Abstands zur nächsten Spielhalle keine behördliche Erlaubnis mehr bekommen haben, müssen nicht geduldet werden, bis eine endgültige Entscheidung vorliegt. Das hat das Oberverwaltungsgericht Hamburg beschlossen (Az.: 4Bs50/18) - und damit einer Beschwerde der Hansestadt gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts stattgegeben. Hintergrund: Seit dem 01. Juli 2017 gilt nach dem Hamburgischen Spielhallengesetz auch für Altbetriebe, dass der Abstand zwischen zwei Spielhallen im Regelfall 500 Meter und in bestimmten Gebieten 100 Meter nicht unterschreiten darf.
Quelle: Hamburger Abendblatt am 11.07.2018