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Verkehrsberuhigung der Straßen Hasenbanckweg und Rehkoppel

Antrag des Abgeordneten Frank Ramlow (SPD) und Fraktion vom 29.02.2016


01.03.2016 Antrag, Billstedt, Verkehr

Regionalausschuss Billstedt - Drucksachen-Nr.: 21-2025.2

Durch das Neubaugebiet Haferblöcken hat sich der Durchgangsverkehr in den Wohnstraßen Hasenbanckweg und Rehkoppel sehr stark erhöht. Vor allem der Hasenbanckweg ist von einem starken Durchgangsverkehr betroffen, da viele Verkehrsteilnehmer durch den Öjendorfer Friedhof Richtung Neubaugebiet Haferblöcken oder weiter nach Jenfeld fahren und umgekehrt.                         

Beide Straßen wurden mit 5 Meter Fahrbahnbreite (statt 6,50 Meter) als reine Anwohnerstraßen konzipiert. Daher geht von diesem Durchgangsverkehr ein starkes Gefahrenpotential, vor allem für Kinder und ältere Menschen, aus. Teilweise münden die Gartenpforten der Anwohner ohne Bürgersteig direkt auf die Straße.

Durch die beschlossene,weitere Bebauung vom Haferblöcken wird der Verkehr weiter zunehmen.

Um den Charakter eines verkehrsberuhigten Wohngebietes wieder herzustellen, sollen die Straßen Hasenbanckweg und Rehkoppel zu „unechten“ Einbahnstraßen werden.

Dies vorausgeschickt möge der Regionalausschuss beschließen:

 1. An der Ecke Hasenbanckweg / Daniel-Frese-Straße wird das Verkehrsschild

„Verbot der Einfahrt“ (Verkehrszeichen Nr. 267)   mit dem Zusatzschild „in 10 Metern“ aufgestellt. Das Zusatzschild ist nötig, damit die Anwohner rechts in ihre Reihenhaussiedlung fahren können.

Ein weiteres Verkehrsschild Nummer 267 wird Ecke Fuchsbergredder / Rehkoppel aufgestellt. Diese Maßnahme soll schnellstens umgesetzt werden. Wenn die Bebauung der Haferblöcken in ca. 2 Jahren abgeschlossen ist, soll die Verkehrsplanung des gesamten Gebietes neu überplant werden.

  1. Der Regionalausschuss Billstedt wird informiert, wenn die Verkehrsschilder aufgestellt wurden.

3. Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung gebeten

Unser Antrag wurde einstimmig beschlossen.

Obwohl diese Verkehrsänderung mit der örtlichen Polizeiwache abgestimmt war, lehnt die Polizei nun im Nachhinein diese Änderung ab. Begründung: Keine Notwendigkeit. Verkehr hat zwar in den letzten Jahren um 30 % zugenommen, aber es sind keine schweren Unfälle zu verzeichnen. Nur - darum geht es den Anwohnern gar nicht. Sondern um reine Verkehrsberuhigung. Wir werden dran bleiben und den Antrag zu späterer Zeit erneut einbringen.

Hier die Originalantwort der Behörde für Inneres:

 

Die Behörde für Inneres und Sport / Polizei PK 42 hat hierzu folgende Stellungnahme abgegeben

Der Beschluss nimmt die Wünsche einer Anwohnerinitiative aus dem Hasenbanckweg auf, in der Straße an der Einmündung Daniel-Frese-Straße das Verkehrszeichen 267 (Verbot der Einfahrt) aufzustellen. Mit dieser Maßnahme soll der Fahrverkehr im Hasenbanckweg deutlich reduziert werden. Zeitgleich soll in der parallel verlaufenden Straße Rehkoppel ebenfalls das VZ 267 am nördlichen Ende (Fuchsbergredder) angebracht werden.  

Die Straßen Hasenbanckweg und Rehkoppel sind in ihrer Ausgestaltung und Beschaffenheit als klassische Wohnstraßen zu bezeichnen. Die Geschwindigkeit ist in beiden Straßen auf 30 km/h im Rahmen einer Zonenregelung begrenzt.  

Im Hinblick auf den im Beschluss angeführten Durchgangsverkehr liegen hier dahingehend Erkenntnisse vor, dass Fahrzeugführer Richtung Norden den zeitweise stark belasteten Schiffbeker Weg meiden, indem sie in unzulässiger Weise den Öjendorfer Friedhof als Abkürzung nehmen und im weiteren Verlauf den Hasenbanckweg durchfahren. Das PK 42 führt aus diesem Grund mehrfach im Jahr „Durchfahrkontrollen“ am Friedhof durch.

Mehrtägige Erhebungen des Fahrzeugverkehrs durch das PK 42 in den Jahren 2015 und 2016 im Hasenbanckweg und in der Straße Rehkoppel lassen einen Rückschluss auf die tatsächliche Belastung durch den Fahrverkehr zu. Im Zeitraum vom 01. März 2016, 06:00 Uhr bis 04.März 2016, 11:00 Uhr wurden im besagten Abschnitt des Hasenbanckwegs insgesamt 2.427 Fahrzeuge registriert was eine durchschnittliche Frequentierung durch 31 Fahrzeugen/Stunde (beide Richtungen) entspricht. Im Vergleich zu den übrigen Zeiten ist der Zeitraum von 15:00 bis 19:00 Uhr mit durchschnittlich 74 Fahrzeugen/Stunde am stärksten belastet. Die Zählungen im September letzten Jahres ergaben in etwa vergleichbare Werte ohne signifikante Abweichungen.  

Die ermittelten Zahlen für die Straße Rehkoppel liegen deutlich unter diesem Niveau. Im Zeitraum vom 09. Mai 2016, 12:00 Uhr bis 11. Mai 2016, 12:00 Uhr sind dort insgesamt 769 Fahrzeuge (beide Richtungen) erfasst worden was eine durchschnittliche Belastung von 16 Fahrzeugen/Stunde ausmacht.  

Das durchschnittliche Geschwindigkeitsniveau der gemessenen Fahrzeuge betrug im Hasenbanckweg 39 km/h und in der Straße Rehkoppel 38 km/h.  

Eine Auswertung der Verkehrsunfalldaten für die Jahre 2011 bis 2015 ergab für den Hasenbanckweg zwischen Manshardtstraße und Fuchsbergredder insgesamt fünf Verkehrsunfälle (alle ohne Personenschaden).

Vier Unfälle ereigneten sich in den Einmündungsbereichen und nur einer im Straßenverlauf. Im Bereich einer Fahrbahnverengung wegen einer Baustelle kam es hier zu einer Berührung zwischen zwei Fahrzeugen im Begegnungsverkehr.

Fußgänger und/oder Radfahrer waren an diesen fünf Unfällen nicht beteiligt.  

In der Straße Rehkoppel zwischen Manshardtstraße und Fuchsbergredder ereigneten sich im selben Zeitraum 11 Verkehrsunfälle mit zwei leicht verletzten Personen  

Sechs Verkehrsunfälle davon ereigneten sich im Straßenverlauf, Radfahrer und/oder Fußgänger waren hier nicht beteiligt. Die übrigen Verkehrsunfälle passierten in den Einmündungsbereichen. 

Die vorstehende Auswertung zeigt mehr oder weniger deutlich, dass die tatsächliche Belastung durch den Fahrverkehr im Hasenbanckweg nicht über Gebühr hoch ist. Dies gilt erst recht für die Straße Rehkoppel. 

Vor dem Hintergrund, dass nach § 45 StVO Verkehrszeichen nur dort anzuordnen sind wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist und insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden dürfen, wenn aufgrund der örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt, werden die im Beschluss angeregten einschränkenden Maßnahmen vom PK 42 nicht befürwortet – auch nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit.   

Das PK 42 wird im Rahmen der Prioritätensetzung und des vorhandenen Personals auch weiterhin Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen in den beiden Straßen durchführen.

 

 


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