Vereinshaussanierung des Mümmelmannsberger Sportvereins ermöglichen
Veröffentlich am 27. Oktober 2011
Antrag der Abgeordneten Kerstin Gröhn, Ralf Neubauer, Martina Hamester, Frank Ramlow (SPD) und Fraktion vom 14.10.2011
Beim Mümmelmannsberger Sportverein von 1974 e. V. (MSV) sind ca. 450 Jugendliche in acht Sportabteilungen aktiv, Tendenz steigend. Jugendarbeit ist „oberstes Gebot“ des Sportvereins. Hierzu werden nicht nur Hallenzeiten benötigt – auch ein nutzbares Vereinshaus gehört zu der notwendigen Ausstattung für die Stadtteilarbeit. Eben dieses leidet derzeit an einigen, insbesondere feuchtigkeitsbedingten Schäden, die dringend behoben werden müssen, um die vollständige Nutzbarkeit wieder herzustellen. Die hierfür benötigten Mittel belaufen sich auf ca. 12.000 EUR, wobei der Verein möglichst viele Arbeiten in Eigenregie durchführen will, um die Kosten noch zu senken.
Das Fachamt für Stadt- und Landschaftsplanung hat dem MSV nach langer Prüfung eine Summe von 7.000 EUR in Aussicht stellen können. Damit die Sanierung nach Möglichkeit in Teilen noch vor dem einbrechenden Winter nunmehr auch tatsächlich durchgeführt werden kann, muss der Fehlbedarf von anderer Seite gedeckt werden.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Die Bezirksversammlung stellt für die Vereinshaussanierung des MSV 5.000 EUR aus dem Titel 1211.529.03 (Verwendung von Einnahmen für andere bezirkliche Zwecke gemäß § 41 Abs. 4 Nr. 3 BezVG) zur Verfügung.
Der Antrag wurde einstimmig beschlossen
Fertigstellung Schulstandort Querkamp 68 in HH-Horn
Veröffentlich am 29. Juni 2010
Anfrage der Abgeordneten Frank A. Ramlow (SPD), Hansjörg Schmidt (SPD)
und Fraktion vom 4.06.2010
Im Querkamp 68 in Hamburg-Horn befindet sich der ehem. Schulstandort des Gymnasium St. Georg in Horn. 2005 wurde diese Schule auf Beschluss der CDU-Regierung gegen den Widerstand im Stadtteil geschlossen. Seit dem werden die Gebäude und das Grundstück nicht mehr genutzt. Auch der Schulhausmeister wohnt nicht mehr auf dem Gelände. Auf Antrag der SPD und GAL konnte der von der Schulbehörde und Finanzbehörde in der letzten Legislatur vorangetriebene Verkauf des Geländes verhindert werden.
In Folge der Schulreform wurde im März 2009 in der RSK 2 (Regionale Schulentwicklungskonferenz) einstimmig beschlossen, dass der Schulstandort Querkamp 68 für eine Stadtteilschule wieder eröffnet werden soll. Aufgrund der Schülerzahlen wird dieser Standort für eine vierzügige Schule benötigt. Im Dezember 2009 beschloss auch die Deputation, diesen Standort wieder zu eröffnen und die Gebäude schnellstmöglich zu sanieren.
Im Schulentwicklungsplan 2010 – 2017 ist zu lesen, dass ab dem Schuljahr 2010 / 2011, also ab dem 19.8.2010, hier die Stadtteilschule ihre Tore öffnet. Bereits im Februar 2010 fand eine Besichtigung der Behörde und des Architekten statt. Es wurden die Baumängel aufgenommen.
Bis zum heutigen Tage sind noch keine Handwerker auf dem Grundstück zu sehen gewesen, um die Gebäude zu sanieren.
Wir fragen in diesem Zusammenhang die Behörde:
1.Ist das Grundstück mittlerweile wieder in den Besitz der BSB übergegangen?
2.Welche Schülerzahlen / sprich Zügigkeiten sind für den Standort geplant?
3.Wann wird der Schulstandort Querkamp 68 fertig gestellt?
a) zur Beschulung der 7. und 8. Klassen
b) endgültige Fertigstellung zur Beschulung der 7. bis 13. Klassen
4.Welche Gebäude, bzw. Räume sind abgängig, welche können erhalten werden?
5.Wie wird der Ersatz der abgängigen Gebäude kompensiert?
6.Welche Baumaßnahmen werden bis zum 19.8.10 durchgeführt und wann wurde, bzw. wird mit diesen begonnen?
7.Welche Baufirma ist mit der Durchführung der Baumaßnahmen beauftragt worden?
8.Wer überwacht den Baufortschrift und die Fertigstellung?
9.Wie hoch belaufen sich die Kosten
a)für den ersten Bauauftrag
b)für die endgültige Fertigstellung
10.Wo werden die angemeldeten Schüler und Schülerinnen unterrichtet, wenn der Schulstandort nicht bis zum 19.8.10 fertig gestellt ist?
11.Wie sehen die langfristigen Planungen für das Gelände aus, sollte die Schulreform wie geplant durchgeführt werden. Angeblich soll an dem Standort eine 4+x-zügige Schule neu gebaut werden. Gibt es hierzu bereits Gespräche mit dem Bezirksamt?
Kein Hafenschlick für Billstedt – sauberes und sicheres Grundwasser für Hamburgs Osten !
Veröffentlich am 17. November 2008
Sanierung des Altspülfelds Kirchsteinbek
Vor dem Hintergrund einer weiteren Elbvertiefung strebt die HPA (Hamburg Port Authority) die Errichtung einer neuen Schlickdeponie auf dem Altspülfeld Kirchsteinbek an. Das Vorhaben wird der Bevölkerung als Win-Win-Situation und einmalige Chance für den Stadtteil verkauft. Nach Herstellung und Verfüllung der Deponie werde auf dieser eine Grünfläche angelegt, die zur attraktiven Freizeitgestaltung genutzt werden könne. Nach dieser „Sanierung“ sei die Fläche sicherer als heute und keinesfalls (mehr) umweltschädlich.
Dies alles zeigt: Die HPA ist fest entschlossen, das Altspülfeld Kirchsteinbek als Schlickdeponie zu nutzen! Billstedt leidet bereits jetzt mehr als andere Stadtteile unter Umweltbelastungen. Die Anwohner sind insbesondere den Lärm- und Schadstoffimmissionen der A1, B5 und des Industriegebiets Billbrook ausgesetzt.
Fakt ist: Die derzeitige Zusammensetzung und Belastung des Erdreichs ist unbekannt. Dadurch, dass die Deponie in der Vergangenheit offenbar auch illegal zur Entsorgung anderer Giftstoffe genutzt wurde, gehen von ihr mittel- bis langfristig erhebliche Umweltgefahren aus. Dies gilt insbesondere für die in unmittelbarer Nähe befindlichen Grundwasserentnahmestellen.
Dies sind unsere Forderungen:
Die Hamburg Port Authority als Rechtsnachfolgerin des ehemaligen Amtes für Strom- und Hafenbau ist für eine fachgerechte Sanierung des Altspülfeldes verantwortlich (Verursacherprinzip)
Eine Sanierung für eine erneute Nutzung als Schlickdeponie lehnen wir ab!
Wir fordern im Vorwege eine sorgfältige und umfangreiche Prüfung der Grundwassergefährdung im Gebiet des Altspülfeldes!
Es darf kein weiteres Faktenschaffen seitens der HPA und der zuständigen Behörden an der Öffentlichkeit vorbei geben!
Wir setzen uns für eine Sanierung und schonende Umgestaltung des Geländes als Naturschutz- und Erholungsgebietes ein!
Besuchen Sie die Internetseiten gegen den Schlickberg: www.kein-schlick-in-billstedt.de
Sanierung des Altspülfelds Kirchsteinbek
Veröffentlich am 17. November 2008
Antrag der Abgeordneten Kerstin Gröhn, Frank Ramlow, sowie Michael Osterburg, Gaby Haynes-Hasanagic (GAL) und Fraktion
Interfraktioneller Antrag im Regionalausschuss Billstedt in der Sitzung am 11. November 2008:
Vor dem Hintergrund der weiteren Elbvertiefung strebt die HPA (Hamburg Port Authority) die Errichtung einer neuen Schlickdeponie auf dem Altspülfeld Kirchsteinbek an. Das Vorhaben wird der Bevölkerung als Win-Win-Situation und einmalige Chance für den Stadtteil verkauft. Nach Herstellung und Verfüllung der Deponie werde auf dieser eine Grünfläche angelegt, die zur attraktiven Freizeitgestaltung genutzt werden könne. Nach dieser „Sanierung“ sei die Fläche sicherer als heute und keinesfalls (mehr) umweltschädlich.
Ein vollständiger Verzicht auf eine Deponierung von Baggergut bzw. dessen Rückständen wird von der HPA derzeit nicht für möglich gehalten, obwohl das in der METHA behandelte Material mittlerweile als Baustoff zertifiziert ist. Auch eine vollständige Verflüssigung und Belassung des Schlicks im Flussbett wird anderenorts praktiziert.
Alternativstandorte für eine neue Deponie werden von der HPA nicht in einem Rahmen erwogen, der über das hinausgeht, was im Rahmen eines späteren Planfeststellungsverfahrens zwingend notwendig ist. Probebohrungen sind konkret geplant, ein Einvernehmen mit der BSU bezüglich des dazu notwendigen Eingriffs in den Naturhaushalt wurde bereits hergestellt. Dies alles zeigt: Die HPA ist fest entschlossen, das Altspülfeld Kirchsteinbek als Schlickdeponie zu nutzen. Billstedt, inklusive Mümmelmannsberg, leidet bereits jetzt mehr als andere Stadtteile unter Umweltbelastungen. Die Anwohner sind insbesondere den Lärm- und Schadstoffimmissionen der A1, B5 und des Industriegebiets Billbrook ausgesetzt. Die Errichtung einer Deponie in diesem Stadtteil wäre ein Zeichen an die Bewohner, das nicht anders als als Missachtung zu deuten ist.
Das Altspülfeld ist ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet, jedoch als solches nicht nutzbar. Fakt ist: Die derzeitige Zusammensetzung und Belastung des Erdbodens der in Vergangenheit offenbar teils legal, teils illegal als Deponie genutzten Fläche ist unbekannt und birgt mittel- bis langfristig erhebliche Umweltgefahren, gerade im Hinblick auf die in der unmittelbaren Nähe befindlichen Grundwasserentnahmestellen. Die Umzäunung weist auf die Gefahren hin, die beim Betreten der Fläche auch für die menschliche Gesundheit entstehen können. In diesem Zustand darf die Fläche dauerhaft nicht belassen werden.
Das Altspülfeld Kirchsteinbek birgt andererseits für die weitere Entwicklung von Billstedt und Mümmelmannsberg ein Potential, das nicht verschenkt werden darf. Billstedt verfügt schon jetzt über viele Grünflächen; eine qualitativ hochwertige Naherholungsfläche der Größe und Belegenheit des Altspülfelds Kirchsteinbek wäre eine ideale Ergänzung zur Stärkung des Images als grüner Stadtteil und zugleich eine Entlastung für den an Wochenenden viel genutzten Öjendorfer Park.
Die Erschließung des Gebiets südlich der B5, inklusive der Erschließung der Spülfeldfläche, ist auch ausdrückliches Ziel der Aktiven Stadtteilentwicklung. Die Aufwertung Billstedts durch die laufenden Prozesse darf nicht durch die Errichtung einer Deponie beeinträchtigt werden. Im Gegenteil: Sie muss durch eine zügige Entwicklung des Spülfelds als Großprojekt unterstützt werden.
Die vorausgeschickt möge der Regionalausschuss Billstedt beschließen:
1. Der Regionalausschuss Billstedt spricht sich gegen die Errichtung einer Deponie für Hafenschlick oder sonstigen Abfall auf dem Altspülfed Kirchsteinbek aus.
2. Der Regionalausschuss Billstedt fordert eine Sanierung des Altspülfelds und dessen zeitnahen Ausbau zu einem Naherholungsgebiet.
3. Der Regionalausschuss Billstedt fordert die zuständigen Stellen auf, einer möglichen Grundwasserverunreinigung durch die auf dem Spülfeld bestehende Belastungssituation frühzeitig entgegenzuwirken.
4. Die HPA wird aufgefordert, eine ernsthafte Prüfung alternativer Standorte durchzuführen, die über das hinausgeht, was ein Planfeststellungsverfahren als juristisches Minimum erfordert.
5. Der Herr Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, sich für die Erschließung der Fläche im Sinne dieses Beschlusses einzusetzen.

