Zoll verhindert Harley – Days auf den Elbinseln
Veröffentlich am 5. April 2009
Die Harley-Days 2009 werden nicht an den 50er-Schuppen auf dem Kleinen Grasbrook stattfinden. Der Grund: Im Freihafen darf kein Warenverkauf stattfinden. Was im Hafen jeder weiß, überrascht Veranstalter, Politiker und Journalisten gleichermaßen.
In den vergangenen Jahren hatten die Harley-Days an den Landungsbrücken und am Heiligengeistfeld stattgefunden. Das hat wegen dem damit verbundenen Lärm allerdings zu einer erheblichen Anzahl von Beschwerden geführt. Dieser Umstand hatte zu heftigen Konflikten zwischen der Bezirkspolitik und dem Senat geführt. Der Senat wollte die Veranstaltung wegen der zahlungskräftigen Kundschaft, die von weit her für ein solches Event anreißt, unbedingt in Hamburg haben, während wir zwar keine Spielverderber sein wollten, jedoch unseren Funktion die Sorgen der Anwohner zu vertreten nachgekommen sind.
Deshalb wurde fieberhaft eine Ausweichfläche gesucht und die wurde im Hafen gefunden, weil hier vermeidlich keine Bevölkerung wohnt, die gestört werden könnte.
Der Zoll hat nun (fünf Monate nach den Verlegungsplänen!) dem Veranstalter einen Strich durch die Rechnung gemacht. Der kann auf die Vermietung von Verkaufsständen an allerlei Merchandising-, Zubehör- und Gastronomiebetriebe natürlich nicht verzichten. Die aber müssten im Freihafen die zollrechtlichen Vorschriften beachten. Da das nicht möglich ist, kommt die Fläche für die Veranstaltung nicht mehr in Frage. Das scheint wiederum manche zu überraschen, und im Abendblatt wird spekuliert, dass der Zoll wegen der Diskussion um den Freihafen besonders stur sei. Obwohl sich auch unser Bundestagsabgeordneter Johannes Kahrs in Berlin für die Fläche im Freihafen stark gemacht hatte, steht dieser Ort für die Harley-Days 2009 nicht zur Verfügung.
Der Senat hat nun vorgeschlagen, die Harley-Days 2009 an der HSH-Nordbank Arena in Stellingen stattfinden zu lassen. Aber auch das scheint nicht möglich zu sein. Und so wird immer noch nach einer geeigneten Fläche für dieses Event gesucht.
Kein Hafenschlick für Billstedt – sauberes und sicheres Grundwasser für Hamburgs Osten !
Veröffentlich am 17. November 2008
Sanierung des Altspülfelds Kirchsteinbek
Vor dem Hintergrund einer weiteren Elbvertiefung strebt die HPA (Hamburg Port Authority) die Errichtung einer neuen Schlickdeponie auf dem Altspülfeld Kirchsteinbek an. Das Vorhaben wird der Bevölkerung als Win-Win-Situation und einmalige Chance für den Stadtteil verkauft. Nach Herstellung und Verfüllung der Deponie werde auf dieser eine Grünfläche angelegt, die zur attraktiven Freizeitgestaltung genutzt werden könne. Nach dieser „Sanierung“ sei die Fläche sicherer als heute und keinesfalls (mehr) umweltschädlich.
Dies alles zeigt: Die HPA ist fest entschlossen, das Altspülfeld Kirchsteinbek als Schlickdeponie zu nutzen! Billstedt leidet bereits jetzt mehr als andere Stadtteile unter Umweltbelastungen. Die Anwohner sind insbesondere den Lärm- und Schadstoffimmissionen der A1, B5 und des Industriegebiets Billbrook ausgesetzt.
Fakt ist: Die derzeitige Zusammensetzung und Belastung des Erdreichs ist unbekannt. Dadurch, dass die Deponie in der Vergangenheit offenbar auch illegal zur Entsorgung anderer Giftstoffe genutzt wurde, gehen von ihr mittel- bis langfristig erhebliche Umweltgefahren aus. Dies gilt insbesondere für die in unmittelbarer Nähe befindlichen Grundwasserentnahmestellen.
Dies sind unsere Forderungen:
Die Hamburg Port Authority als Rechtsnachfolgerin des ehemaligen Amtes für Strom- und Hafenbau ist für eine fachgerechte Sanierung des Altspülfeldes verantwortlich (Verursacherprinzip)
Eine Sanierung für eine erneute Nutzung als Schlickdeponie lehnen wir ab!
Wir fordern im Vorwege eine sorgfältige und umfangreiche Prüfung der Grundwassergefährdung im Gebiet des Altspülfeldes!
Es darf kein weiteres Faktenschaffen seitens der HPA und der zuständigen Behörden an der Öffentlichkeit vorbei geben!
Wir setzen uns für eine Sanierung und schonende Umgestaltung des Geländes als Naturschutz- und Erholungsgebietes ein!
Besuchen Sie die Internetseiten gegen den Schlickberg: www.kein-schlick-in-billstedt.de
Sanierung des Altspülfelds Kirchsteinbek
Veröffentlich am 17. November 2008
Antrag der Abgeordneten Kerstin Gröhn, Frank Ramlow, sowie Michael Osterburg, Gaby Haynes-Hasanagic (GAL) und Fraktion
Interfraktioneller Antrag im Regionalausschuss Billstedt in der Sitzung am 11. November 2008:
Vor dem Hintergrund der weiteren Elbvertiefung strebt die HPA (Hamburg Port Authority) die Errichtung einer neuen Schlickdeponie auf dem Altspülfeld Kirchsteinbek an. Das Vorhaben wird der Bevölkerung als Win-Win-Situation und einmalige Chance für den Stadtteil verkauft. Nach Herstellung und Verfüllung der Deponie werde auf dieser eine Grünfläche angelegt, die zur attraktiven Freizeitgestaltung genutzt werden könne. Nach dieser „Sanierung“ sei die Fläche sicherer als heute und keinesfalls (mehr) umweltschädlich.
Ein vollständiger Verzicht auf eine Deponierung von Baggergut bzw. dessen Rückständen wird von der HPA derzeit nicht für möglich gehalten, obwohl das in der METHA behandelte Material mittlerweile als Baustoff zertifiziert ist. Auch eine vollständige Verflüssigung und Belassung des Schlicks im Flussbett wird anderenorts praktiziert.
Alternativstandorte für eine neue Deponie werden von der HPA nicht in einem Rahmen erwogen, der über das hinausgeht, was im Rahmen eines späteren Planfeststellungsverfahrens zwingend notwendig ist. Probebohrungen sind konkret geplant, ein Einvernehmen mit der BSU bezüglich des dazu notwendigen Eingriffs in den Naturhaushalt wurde bereits hergestellt. Dies alles zeigt: Die HPA ist fest entschlossen, das Altspülfeld Kirchsteinbek als Schlickdeponie zu nutzen. Billstedt, inklusive Mümmelmannsberg, leidet bereits jetzt mehr als andere Stadtteile unter Umweltbelastungen. Die Anwohner sind insbesondere den Lärm- und Schadstoffimmissionen der A1, B5 und des Industriegebiets Billbrook ausgesetzt. Die Errichtung einer Deponie in diesem Stadtteil wäre ein Zeichen an die Bewohner, das nicht anders als als Missachtung zu deuten ist.
Das Altspülfeld ist ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet, jedoch als solches nicht nutzbar. Fakt ist: Die derzeitige Zusammensetzung und Belastung des Erdbodens der in Vergangenheit offenbar teils legal, teils illegal als Deponie genutzten Fläche ist unbekannt und birgt mittel- bis langfristig erhebliche Umweltgefahren, gerade im Hinblick auf die in der unmittelbaren Nähe befindlichen Grundwasserentnahmestellen. Die Umzäunung weist auf die Gefahren hin, die beim Betreten der Fläche auch für die menschliche Gesundheit entstehen können. In diesem Zustand darf die Fläche dauerhaft nicht belassen werden.
Das Altspülfeld Kirchsteinbek birgt andererseits für die weitere Entwicklung von Billstedt und Mümmelmannsberg ein Potential, das nicht verschenkt werden darf. Billstedt verfügt schon jetzt über viele Grünflächen; eine qualitativ hochwertige Naherholungsfläche der Größe und Belegenheit des Altspülfelds Kirchsteinbek wäre eine ideale Ergänzung zur Stärkung des Images als grüner Stadtteil und zugleich eine Entlastung für den an Wochenenden viel genutzten Öjendorfer Park.
Die Erschließung des Gebiets südlich der B5, inklusive der Erschließung der Spülfeldfläche, ist auch ausdrückliches Ziel der Aktiven Stadtteilentwicklung. Die Aufwertung Billstedts durch die laufenden Prozesse darf nicht durch die Errichtung einer Deponie beeinträchtigt werden. Im Gegenteil: Sie muss durch eine zügige Entwicklung des Spülfelds als Großprojekt unterstützt werden.
Die vorausgeschickt möge der Regionalausschuss Billstedt beschließen:
1. Der Regionalausschuss Billstedt spricht sich gegen die Errichtung einer Deponie für Hafenschlick oder sonstigen Abfall auf dem Altspülfed Kirchsteinbek aus.
2. Der Regionalausschuss Billstedt fordert eine Sanierung des Altspülfelds und dessen zeitnahen Ausbau zu einem Naherholungsgebiet.
3. Der Regionalausschuss Billstedt fordert die zuständigen Stellen auf, einer möglichen Grundwasserverunreinigung durch die auf dem Spülfeld bestehende Belastungssituation frühzeitig entgegenzuwirken.
4. Die HPA wird aufgefordert, eine ernsthafte Prüfung alternativer Standorte durchzuführen, die über das hinausgeht, was ein Planfeststellungsverfahren als juristisches Minimum erfordert.
5. Der Herr Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, sich für die Erschließung der Fläche im Sinne dieses Beschlusses einzusetzen.

